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Der Transport von Bienenvölkern

Sicherer Transport einer Beute
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Sicherer Transport einer Beute

Der Transport von Bienenvölkern ist eine heikle Sache und muss gut vorbereitet werden. Nichts ist peinlicher als mitten auf einer Kreuzung aus einem Auto zu springen, weil Sie in Ihrem Auto von einem Bienenschwarm attackiert werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Da Sie alle Bienen eines Volkes transportieren wollen, muss der Transport außerhalb der Flugzeit passieren. Also ist am frühen Morgen oder am späten Abend der richtige Zeitpunkt. Ein völlig verregneter Tag ist auch eine Möglichkeit.

Der Transport sollte keinesfalls bei hohen Temperaturen stattfinden. Mit verschlossenem Flugloch können die Bienen ihr Volk nicht kühlen. Das Volk würde überhitzen oder, wie man sagt, Verbrausen.

Öffnen des Fluglochs
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Öffnen des Fluglochs

Transportsicherung

Angenommen Sie wollen eine Magazinbeute transportieren. Vor dem Transport wird das Flugloch mit Schaumstoff sicher verschlossen. Der Gitterboden sollte offen ohne Bodeneinlage sein, damit für ausreichend Luftaustausch gesorgt ist. Die Beute selbst wird mit Spanngurten fest zusammengehalten. Bei einer Holzbeute können die Waben zusätzlich mit Schrauben gesichert werden.

Ein Pritschenwagen oder ein Anhänger ist ideal für Transport. Auf der Ladefläche werden die Beuten ebenfalls mit Spanngurten gegen ein Verrutschen gesichert. Die Beuten werden so auf die Ladefläche gestellt, dass die Waben parallel zur Fahrtrichtung hängen. Ein Pendel der Waben kann so verringert werden. Bei einer Fahrt über Land sollten Sie Beuten mit einer Plane vor dem Fahrtwind schützen. Eine vorsichtige Fahrweise sollte mit einer so wertvollen Fracht selbstverständlich sein, speziell in den Kurven.

Am Ziel angekommen werden die Beute auf dem neuen Stand aufgestellt und die Spanngurte und vor allem der Schaumstoff aus dem Flugloch entfernt. Halten Sie etwas Abstand, bis die Völker sich beruhigt haben. Bienen mögen keine Erschütterungen und sind nach der Fahrt meist schlecht gelaunt ...

Gesundheitszeugnis

Aus Paragraf 5 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) geht hervor, dass Bienenvölker bei einem Umzug über Kreisgrenzen ein Gesundheitszeugnis brauchen. Der Sinn ist, dass die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut verhindert werden soll. Das Gesundheitszeugnis muss von einem Amtstierarzt ausgestellt sein. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen frei von Amerikanischer Faulbrut sind und der Herkunftsort nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt.

Der neue Standort der Bienen muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Sie melden die Haltung von Bienen an. Dabei wird eine Kopie des Gesundheitszeugnis eingereicht.

Begriffe kurz und knapp

Joachim Eberhardt

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