Start
Kapitel
Index
Glossar
Suche
Hilfe
DIB
Fachkundenachweis
Blättern

Sortenhonige

Es werden sehr viele Honigsorten angeboten. Aber nur bestimmte Honige dürfen als Sortenhonig bezeichnet werden.

Haben die Bienen den Nektar oder Honigtau, den sie zu Honig verarbeitet haben, überwiegend von einer Quelle gesammelt, so bezeichnet man den Honig als sortenrein oder man spricht kurz von Sortenhonig. Das typische Verhalten der Blütenstetigkeit unserer Honigbiene ist die Grundlage für die Entstehung von Sortenhonigen.

Die Honigverordnung besagt, dass der Honig nur dann eine Sortenbezeichnung tragen darf, wenn der Honig vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt.

Die in Anlage 1 der Honigverordnung genannten Bezeichnungen können ergänzt werden durch Angaben zur Herkunft aus Blüten oder lebenden Pflanzenteilen, wenn der Honig vollständig oder überwiegend den genannten Blüten oder Pflanzen entstammt und die entsprechenden organoleptischen, physikalisch-chemischen und mikroskopischen Merkmale aufweist

(Zitat aus der Honigverordnung von 2004, Paragraf 3 Kennzeichnung, Abschnitt III)

Um dies sicherzustellen, muss der Imker seine Bienen und die Natur genau beobachten und zum richtigen Zeitpunkt den Honig ernten. Der einzelne Sortenhonig bekommt seinen Namen immer nach der Quelle, der Tracht. Die Sortenreinheit kann anhand der Zusammensetzung der Zucker, der im Honig vorhandenen Pollen (Pollenanalyse) sowie an Farbe, Konsistenz, Geschmack und Geruch überprüft werden.

Joachim Eberhardt

Lerner - Dienste

Einloggen


Lesezeichen

aktuelle Lesezeichen:

Sie haben keine Lesezeichen gesetzt.
Lernstand
 
Empfehlungen
Zurzeit liegen keine Empfehlungen vor.

Lerner Dienste