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Gesetzliche Bestimmungen zum Honig

Honig ist ein Lebensmittel und daher mischen sich der Staat und die Europäische Union mit Gesetzen und Verordnungen ein. Zu Recht, denn es geht hier um die Gesundheit des Menschen.

Leider gibt es nicht eine einzelne Verordnung oder ein einziges Gesetz, das beachtet werden muss. Es ist unübersichtlich: Mindestens neun Gesetze und Verordnungen gelten für die Imkerei. Dabei lassen wir die Gesetze und Verordnungen zur Tierhaltung sowie die Steuergesetze, die jeder Gewerbetreibende beachten muss, außen vor.

Reine Hobby-Imker, die ihren Honig nicht verkaufen wollen, brauchen sich um Gesetze und Verordnungen den Honig betreffend nicht zu kümmern. Aber da Sie diese Seiten des Online-Kurses Fachkundenachweis Honig durcharbeiten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Honig verkaufen, in den Verkehr bringen, wollen.

Wir versuchen diesen trockenen Stoff auf das Notwendigste zu begrenzen. Für die Details können Sie die Texte der Verordnungen und Gesetze zu Rate ziehen. Unten auf den Seiten finden Sie jeweils einen Link auf den Gesetzestext.

Haben Sie Fragen zur Praxis von Verordnungen oder Gesetzen, dann fragen Sie in Ihrem Imkerverein nach. Sprechen Sie den Honigobmann bzw. die Honigobfrau an.

Joachim Eberhardt

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