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Belegstellen und Sperrgebiete

Es gibt zwei Gebiete, in denen Sie Ihre Völker nicht aufstellen dürfen. Diese Gebiete haben besondere Bedeutung für die Bienenhaltung und deshalb gibt es Auflagen durch Gesetze und Verordnungen. Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung Ihrer Völker, ob der geplante Standort in einem Schutz- oder Sperrbezirk liegt. Informationen erhalten Sie beim örtlichen Imkerverein, der unteren Landschaftsbehörde, dem Landratsamt und dem zuständigen Veterinäramt.

Belegstellen

Belegstellen sind Gebiete, in denen Bienenzucht betrieben wird. Die Gebiete liegen meist geografisch isoliert. Inseln sind typische Areale für Belegstellen. Die private Bienenhaltung auf den Inseln ist meist untersagt.

Auf den Belegstellen werden speziell zur Zucht ausgewählter Völker mit Drohnen und unbegatteten Königinnen zusammengebracht. Hier findet die Begattung der Königinnen unter kontrollierten, aber natürlichen Bedingungen statt. Die Väter der zukünftigen Völker sind bekannt und wurden zur Zucht ausgewählt. Sie wurden gekört. Imkervereine oder Bieneninstitute bringen ihre gekörten Drohnenvölker auf die Belegstellen.

Eine private Bienenhaltung würde die kontrollierte Zucht zunichtemachen, daher dürfen an diesen Orten (ausgewiesener Schutzbezirk) keine anderen Bienen gehalten werden.

Sperrgebiete

Sperrgebiete werden auf Zeit verhängt. Ein Areal wird durch den Kreisveterinär zum Sperrgebiet erklärt, wenn dort die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen ist. In einem Faulbrutsperrbezirk dürfen Bienenvölker nicht bewegt werden. Ein Hinein- oder Herausbringen von Völkern ist strikt untersagt. Und damit auch der Beginn der Bienenhaltung.

Naturschutzgebiete

Wollen Sie Ihre Bienen in einem Naturschutzgebiet aufstellen, so sollten Sie sich bei der zuständigen Naturschutzbehörde (untere Landschaftsbehörde, Landratsamtetc.) über mögliche Auflagen informieren. Rechte und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb eines Naturschutzgebiets sind eingeschränkt. Das Einbringen von Bienenvölkern kann ein unzulässiger Eingriff sein. Die Details regelt die spezielle Schutzgebietsverordnung des betreffenden Naturschutzgebietes.

Begriffe kurz und knapp

Joachim Eberhardt

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