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Honigverordnung (HonigV)

Was in Deutschland als Honig gilt, regelt die Honigverordnung (HonigV). Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Januar 2004 erlassen. Die letzte Änderung erfolgte im August 2008.

Die rechtliche Grundlage der Verordnung war Teil des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG). Das Gesetz wurde im Jahre 2005 durch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (
GB) abgelöst. Die Europäische Honig-Richtlinie ist die rechtliche Vorgabe der Europäischen Union, die 1 zu 1 in der HonigV umgesetzt wurde.

Die Honigverordnung gilt für Honig-Erzeugnisse, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. Die zentrale Aufgabe des Gesetzes ist Vorgabe von Mindestanforderungen an die Qualität von Honig.

Die HonigV definiert, was Honig ist: Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen. Die Verordnung definiert die Verkehrsbezeichnungen, unter denen Honig gehandelt werden darf.

Die Verordnung gibt vor, wie der Honig zu behandeln ist: Honig dürfen jedoch keine honigeigenen Stoffe entzogen werden, soweit dies beim Entfernen von anorganischen oder organischen honigfremden Stoffen nicht unvermeidbar ist. Abweichend davon dürfen gefiltertem Honig Pollen entzogen worden sein.

Die HonigV gibt für eine Reihe von Inhaltsstoffen Mengen oder Aktivitäten, die mindestens erreicht werden müssen, vor. Für schädliche Stoffe werden Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen, angegeben. Die Qualitätsanforderung der HonigV liegen unter denen des Deutschen Imkerbundes e. V..

Joachim Eberhardt

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