Start
Kapitel
Index
Glossar
Suche
Hilfe
DIB
Fachkundenachweis
Blättern

Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV)

Kontrollnummer auf dem Gewährverschluss
zoom_in

Kontrollnummer auf dem Gewährverschluss

Die Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und dient der Gesundheitsvorsorge.

Ein Los ist die Menge aller in einem Produktionsdurchgang hergestellten Produkte. Man spricht auch von Charge. Lebensmittel müssen mit einer Losnummer versehen werden. Damit sind die Lebensmittel auch beim Hersteller und im weiteren Vertrieb nachverfolgbar bzw. rückverfolgbar. Wird eine Gefährdung durch ein Produkt bekannt, so können ganz gezielt die Packungen eines Produktionsgangs, einer Charge, aus den Regalen genommen werden. Durch Bekanntgabe der Losnummern können die Verbraucher ganz gezielt über die Medien gewarnt werden.

Bei der bis zum Sommer 2010 gedruckten Form des Gewährverschlusses des Deutschen Imkerbundes war der Aufdruck mit einer durchlaufenden Kontrollnummer versehen. In diesem Fall konnte die Kontrollnummer als Loskennzeichnung verwendet werden. Voraussetzung war bzw. ist, dass sie in dieser fortlaufenden Reihenfolge verwendet werden. Die Kontrollnummern sind zu dokumentieren. Eine Möglichkeit ist, die Kontrollnummern einer Charge in einem Honigbuch zu notieren.

Bei der ab Sommer 2010 geänderten Form des Gewährverschlusses tritt die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums MHD in der Form Tag/Monat/Jahr an die Stelle der Kontrollnummer.

Joachim Eberhardt

Lerner - Dienste

Einloggen


Lesezeichen

aktuelle Lesezeichen:

Sie haben keine Lesezeichen gesetzt.
Lernstand
 
Empfehlungen
Zurzeit liegen keine Empfehlungen vor.

Lerner Dienste