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Nachbarschaftsrecht

Eine wichtige, häufig vom Anfänger gestellte Frage ist, ob es gestattet ist, im eigenen Garten Bienen zu halten. Umgekehrt gefragt, kann ein Grundstücksnachbar wegen einer von den Bienen ausgehenden Störung verlangen, die Bienenhaltung zu unterlassen.

Ein eindeutiges Gesetz zur Bienenhaltung gibt es nicht. Es ist wiederum das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu befragen. Dort geht es in Paragraf 906 um Beeinträchtigungen, die von einem benachbarten Grundstück ausgehen.

Absatz 1 §906 BGB besagt betreffend der Zuführung unwägbarer Stoffe:

Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

Bienen sind im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, werden aber von der Rechtsprechung als Einwirkungen (Imponderabilien) im Sinne des Gesetzes betrachtet. Als Imponderabilien werden in der Rechtswissenschaft unwägbare und damit unbeherrschbare Stoffe und sonstige Naturerscheinungen bezeichnet.

In Absatz 2 §906 BGB heißt es weiter:

Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.

Hier ist die interessante Formulierung ortsübliche Benutzung. Ist in einer Gemeinde die Bienenhaltung üblich, so kann in der Regel nichts gegen eine Bienenhaltung eingewendet werden.

Aber auch hier gilt, dass man sein Recht abwägen sollte gegenüber den Folgen eines dauerhaften Nachbarschaftsstreits. Sie sollten Ihre Nachbarn und gegebenenfalls Ihren Vermieter früh über Ihren Plan der Bienenhaltung informieren und deren Bedenken und Ängste ernst nehmen. Vielleicht finden sich Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen.

Joachim Eberhardt

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