Start
Kapitel
Index
Glossar
Suche
Hilfe
DIB
Fachkundenachweis
Blättern

fehlerhaftes Mindesthaltbarkeitsdatum

fehlerhaftes Mindesthaltbarkeitsdatum

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums auf diesem Gewährverschluss ist fehlerhaft. Dass der Tag nicht angegeben wurde ist laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) zulässig, da die Mindesthaltbarkeit mehr als drei Monate beträgt.

Aber, läßt man die Angabe des Tages weg, so ist die Formulierung „mindestens haltbar bis Ende ...“ zu verwenden.

Copyright: Joachim Eberhardt (Agentur lernsite), 2010