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Zulassung von Arzneimitteln

Fertigarzneimittel bedürfen in Deutschland einer behördlichen Genehmigung. Zweck dieser Regelung ist es, die Bevölkerung vor schädlichen oder unwirksamen Arzneimitteln zu schützen.

Fertigarzneimittel

Fertigarzneimittel sind laut § 4 AMG Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden, oder andere zur Abgabe an Verbraucher bestimmte Arzneimittel, bei deren Zubereitung in sonstiger Weise ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die, ausgenommen in Apotheken, gewerblich hergestellt werden. Fertigarzneimittel sind nicht Zwischenprodukte, die für eine weitere Verarbeitung durch einen Hersteller bestimmt sind.

Rezepturarzneimittel

Rezepturarzneimittel werden von Apothekern nach Verschreibung durch einen Arzt hergestellt.

Verschreibungspflicht

Man unterscheidet in Deutschland frei verkäufliche, apothekenpflichtige und

verschreibungspflichtige Medikamente. Dies gilt auch für Tierarzneimittel.

Therapienotstand

Ein Therapienotstand entsteht, wenn keine der zugelassenen Therapien unter den gegebenen Umständen wirksam ist. Ein Therapienotstand kann bei einem verspäteten Behandlungsbeginn in Folge einer Spättracht entstehen. Bei einer ungünstigen Witterungslage Ende August oder Anfang September kann die notwendige Tagestemperatur nicht erreicht werden. Ameisensäure 60% ad us. vet., Thymovar® und Apiguard® erfordern Durchschnittstemperaturen von 12 bis 15 °C. Ein hoher Grad an Luftfeuchtigkeit bzw. längere Regenperioden können den Behandlungserfolg mit 60 %iger Ameisensäure deutlich herabsetzen.

Nur Bayvarol® ist bei niedrigeren Temperaturen einsetzbar und wäre eine Alternative. Liegt aber in der Region bereits eine Resistenz der Milben gegen Bayvarol® vor, so ist kein zugelassenes Mittel wirksam.

In diesem Fall herrscht ein Therapienotstand im Sinne des § 56a Abs. 2 AMG. Ein Tierarzt kann dies feststellen und ein Rezept eines in der Apotheke hergestellten Arzneimittels mit 85 %iger Ameisensäure ausfertigen. 85%ige Ameisensäure wirkt deutlich schneller auf die Milben und zeigt auch bei niedrigeren Temperaturen eine höhere Wirksamkeit als die zugelassene 60%ige Ameisensäure.

Joachim Eberhardt

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