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2. Schritt: Behandlung mit Ameisensäure

Direkt nach der letzten Honigernte kann und sollte die Varroamilbe mit chemischen Wirkstoffen in den Wirtschaftsvölkern bekämpft werden. Der Einsatz des Wirkstoffs kann Ende Juli oder Anfang August beginnen. Soll auch eine Spättracht geerntet werden, so verschiebt sich der Behandlungsbeginn meist bis in den September.

In den Wirtschaftsvölkern ist Juli/August noch Brut vorhanden. Daher muss ein Wirkstoff gewählt werden, der auch während der Brutzeit vollständig wirksam ist. Nach diesem Kriterium kommen nur Ameisensäure und Präparate auf Basis von ätherischen Ölen in Frage.

Das Mittel der Wahl ist die 60%ige Ameisensäure, da

  • die Ameisensäure die Varroamilben und ihre Nymphenstadien direkt in den verdeckelten Brutzellen erreicht.
  • richtig dosiert, die Ameisensäure die Honigbienen und ihre Brut nicht schädigt.
  • die Ameisensäure keine Rückstände bildet.
  • die Behandlung mit Ameisensäure mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand durchgeführt werden kann.

Die Behandlung mit Ameisensäure sollte zweimal durchgeführt werden, das erste Mal im Zeitraum Ende Juli bis Anfang August. Eine Wiederholung sollte Ende August oder Anfang September erfolgen, um Varroamilben, die in Folge einer Reinvasion in die Völker kommen, abzutöten.

In Deutschland ist ausschließlich die Ameisensäure in 60%iger Konzentration zugelassen. Die Anwendung darf in Deutschland nur durch die zugelassenen Verfahren mit einem Verdunster (z.B. Nassenheider-Verdunster) erfolgen. Die Behandlung muss nicht in das Bestandsbuch eingetragen werden.

85%ige Ameisensäure ist nicht zugelassen!

Joachim Eberhardt

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