Honigsorten
Die Bezeichnung einer Honigsorte ist laut dem Deutschen Imkerbund eine „allgemeine, nicht sortenspezifische Bezeichnung“ und „stellt keine botanische Sortendeklaration dar“. Die Bezeichnung ist eine allgemeine, unspezifische Herkunfts- bzw. Verkehrsbezeichnung.
Wichtig ist, der Inhalt muss der Bezeichnung entsprechen. Ein Frühtrachthonig
muss ein Honig sein, gewonnen aus den Blüten des Frühjahrs. Ein Sommertrachthonig
muss aus einer Sommertracht gewonnen sein und ein Sommerblütenhonig
muss ein reiner Blütenhonig der Sommertracht sein.
Die allgemeine, unspezifische Bezeichnung einer Honigsorte kann mit einer botanischen Sortenangabe kombiniert werden. Die botanische Sortenbezeichnung ist dabei immer hinter die allgemeine Bezeichnung zu setzen. Beide Ausdrücke werden verbunden durch das Wort „mit“. So kann es auf dem Etikett lauten: „Frühjahrsblüte mit Löwenzahnhonig“ oder „Sommerblüte/Sommertracht mit Lindenhonig“. Voraussetzung für die ergänzende Sortenbezeichnung ist, dass der Anteil der genannten Sorte mindestens 30 % beträgt. Die unspezifische Angabe wird kombiniert mit einer spezifischen botanischen Herkunftsangabe. Das charakteristische Aroma ist vorhanden, dominiert aber den Geschmack nicht.
Wir stellen beispielhaft ein paar Honigsorten vor.